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   OVG Berlin, 24.09.1992 - 8 B 26.92   

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OVG Berlin, 24.09.1992 - 8 B 26.92 (https://dejure.org/1992,10691)
OVG Berlin, Entscheidung vom 24.09.1992 - 8 B 26.92 (https://dejure.org/1992,10691)
OVG Berlin, Entscheidung vom 24. September 1992 - 8 B 26.92 (https://dejure.org/1992,10691)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vergabe von Haushaltsmitteln; Subsidiaritätsprinzip; Gewährung einer Zuwendung; Investitionen; Ermessen

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • VG Braunschweig, 23.01.2003 - 3 A 418/01

    Förderung; Haushaltsmittel; Landesmittel; Subsidiaritätsprinzip; Subvention;

    Bei einem Verstoß gegen dieses Prinzip steht der Bewilligungsbehörde kein Ermessen zu (im Anschluss an OVG Berlin, B. vom 24.09.1992 - OVG 8 B 26.92, OVGE BE 20, 98 ff.).

    Eine Zuwendung kommt dementsprechend in erster Linie dann in Betracht, wenn deren (potentieller) Empfänger nicht über ausreichende Finanzmittel und nicht über genügende, ihm von dritter Seite zufließende Mittel verfügt, um das im öffentlichen Interesse stehende Vorhaben zu realisieren (vgl. für alles Vorstehende OVG Berlin, B. v. 24.09.1992 - OVG 8 B 26.92 -, OVGE BE 20, 98 ff.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.08.2011 - 2 A 10453/11

    Stadt Ingelheim erhält vom Land keine Finanzhilfen zum Bau der West-Ost-Umfahrung

    Vielmehr bilden sie und damit das haushaltsrechtliche Subsidiaritätsprinzip ebenso wie die sonstigen Voraussetzungen des LVFGKom auf der Tatbestandsseite der gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage eine rechtsverbindliche und gerichtlich voll nachprüfbare Schranke für die Zuwendungsgewährung (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 24. September 1992 - OVG 8 B 26.92 -, OVGE 20, 98 [99]).
  • VG Düsseldorf, 04.08.2020 - 17 K 4582/18
    Somit stellen sich im Ermessenswege zu beantwortende Fragen, beispielsweise zur Höhe der Zuwendung erst, wenn das haushaltsrechtliche Subsidiaritätsprinzip und die übrigen Voraussetzungen der Bewilligung nicht entgegenstehen, vgl. OVG RP, Urteil vom 23. August 2011 - 2 A 10453/11 -, juris Rn. 29 f.; OVG Berlin, Beschluss vom 24. September 1992 - 8 B 26.92 -, juris (Leitsatz); VG Köln, Urteil vom 3. September 2015 - 16 K 2428/14 - juris Rn. 18 f., 26; Gröpl, in: BHO/LHO, 2. Auflage 2019, § 23 Rn. 33.
  • VG Aachen, 25.07.2005 - 6 K 1735/02

    Rechtmäßigkeit einer Ablehnung der Gewährung einer Zuwendung zur

    vgl. dazu OVG Berlin, Beschluss vom 24. September 1992 - 8 B 26.92 -, juris; VG Braunschweig, Urteil vom 23. Januar 2003 - 3 A 418/01 -, juris.
  • VG Braunschweig, 15.05.2007 - 6 A 64/06

    Baubeginn; Bauvorhaben; Finanzierung; Fördermittel; Fördermittelbewilligung;

    Der Bewilligungsbehörde steht daher bei der Entscheidung, ob die Bewilligung einer Zuwendung am haushaltsrechtlichen Subsidiaritätsgrundsatz scheitert, kein Ermessensspielraum zu (vgl. § 44 Abs. 1 Satz 1 LHO und VG Braunschweig, Urt. vom 23.01.2003 - 3 A 418/01 -, juris; OVG Berlin, Beschl. vom 24.09.1992 - 8 B 26.92 -, juris).
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   BVerwG, 20.03.1992 - 8 B 26.92   

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BVerwG, Entscheidung vom 20.03.1992 - 8 B 26.92 (https://dejure.org/1992,13649)
BVerwG, Entscheidung vom 20. März 1992 - 8 B 26.92 (https://dejure.org/1992,13649)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Einstellung eines Verfahrens wegen der Rücknahme einer Revision

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